Nachrüstung der Kfz-Verbandskästen DIN 13164 im Jahr 2023 erforderlich?

Fragestellung

In den Medien wird zurzeit häufiger diskutiert, ob Kfz-Verbandskästen der DIN 13614:2022 noch bis zum 31. Januar 2023 nachgerüstet oder nachgekauft werden müssen, weil insbesondere zwei medizinische Masken vorhanden sein müssen.

Sachstand

Den Inhalt für die Kfz-Verbandskästen beschreibt die DIN 13164. Diese ist 2022 geändert worden, wonach das kleine Verbandstuch entfällt, ein Dreiecktuch weniger enthalten sein muss und nunmehr zwei neue Gesichtsmasken nach DIN EN 14683 (medizinische Masken) enthalten sein müssen. Diese Änderungen gelten ab dem 1. Februar 2023.
Es bestehet keine Nachrüstpflicht für bestehende Verbandskasten, soweit die Materialien noch haltbar sind. Im Handel befindliche Exemplare dürfen noch bis zum 31. Januar 2023 gekauft werden.
Maßgeblich ist § 35h Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung, wonach 1.-Hilfe-Material nach DIN 13164 mitgeführt werden muss. In der aktuellen Verordnungsfassung ist allerdings noch ein Hinweis auf die Vorgängerausgaben aus Januar 1998 und Januar 2014 enthalten, sodass ein Austausch auch insoweit nicht erforderlich ist.
Umgekehrt hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr betont, dass natürlich (entgegen) der Verordnungsfassung auch Verbandskasten der neueren Norm DIN 13614 aus dem Jahr 2022 mitgeführt werden können. Dort ist man nach einer Mitteilung aus dem Dezember 2022 bestrebt, immerhin bis Mitte 2023 eine umfassende Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung zu erlassen. Hier ist zu hoffen, dass kontrollierende Landes-Polizeibeamte diese Vorgabe aus dem Bundes-Ministerium auch beachten😉.
Die Neuregelung für Verbandskästen kam aber eigentlich nicht überraschend, weil die Anforderungen an den Kleinen Betriebs-Verbandskasten DIN 13157 und den Großen Betriebs-Verbandskasten DIN 13169, bereits in vergleichbarer Form im Jahr 2021 geändert wurden. Auch für diese beiden Verbandskästen gilt keine Nachrüstpflicht nach Auffassung der Berufsgenossenschaften. Bei einer etwaigen Prüfung durch die Berufsgenossenschaft wird aber kontrolliert, ob der richtige Verbandskasten vorhanden ist und das 1.-Hilfe-Set noch haltbare Materialien enthält.

Fazit

Ein Kauf der „alten“ Verbandskästen bis 31.1.2023 ist möglich und ein Austausch der vorhandenen Verbandskästen ist zurzeit nicht erforderlich, soweit der Inhalt noch haltbar ist.

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